Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!
Hinweise zur Entsorgung einzelner Chemikalien
bei dieser Zusammenstellung geht es sowohl um Vorbereitungen zur Entsorgung gemäß der RiSU, aber auch darum, Chemikalien zu "retten" - oder wenigstens noch für einen anderen sinnvollen Zweck zu verwenden.
- Azodiisobuttersäurenitril (AIBN)
- Alkohole
- Aluminiumphosphid
- Benzylhalogenide
- Brom
- Carbide
- Chlorgas und saure Gase
- Cyanide
- Diisocyanate
- Explosive Stoffe oder Gemische
- Hydrazin
- Hydrierkatalysatoren
- Iod
- Kalium
- Lithiumaluminiumhydrid
- Natrium, Lithium
- Natriumnitrit
- Organische Säuren und Basen
- Phosphor
- Phosphorpentoxid
- Pikrinsäure
- rauchende Schwefelsäure (Oleum)
- Wasserstoffperoxid