Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!
Entsorgen von Diisocyanaten
Gemäß der RiSU (III-2.6.1) sollen Diisocyanate mit Alkohol und Ammoniak umgesetzt werden:
Mit einem Gemisch gleicher Teile Ethanol und halbkonzentrierter Ammoniak-Lösung verrühren und dann in den Behälter für organische Abfälle (B 3) geben.