Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!
Entsorgen von Benzylhalogeniden
Benzylchlorid ist krebserzeugend (Kat. 1B). Es darf gemäß der RiSU (I - 3.5.1) an Schulen deshalb nicht verwendet werden. Entsorgen Sie vorhandene Restbestände und verwenden Sie stattdessen Benzylbromid!
Benzylhalogenide können theoretisch als organischer halogenierter Lösemittelabfall entsorgt werden. Es gibt aber folgende praktische Vorbehalte:
- Benzylchlorid und Benzylbromid sind unterschiedslos stark tränenreizend. Diese Eigenschaft könnte sich auf das Sammelbehältnis für den Lösemittelabfall übertragen, wodurch die weitere Befüllung dieses Gefäßes nicht mehr möglich ist. Ratsam ist es also, dort unbehandelt nur sehr kleine Mengen zu entsorgen.
- Benzylhalogenide haben ein gewisses Reaktionspotential, weshalb es auch aus diesem Grund nicht ratsam ist, diese in größeren Mengen unbehandelt in den Lösemittelabfall zu entsorgen.
Vorhandene Gebinde entsorgen Sie besser als Einzelchemikalie.
Desaktivierungen sind möglich mit Natriumalkoholatlösung. Die ablaufende Reaktion entspricht der Ethersynthese nach Williamson. Die Reaktion ist allerdings bei Raumtemperatur sehr langsam. Lassen Sie die Mischung deshalb mindestens eine Woche lang stehen.
Benetzte Glasgefäße werden am besten mehrfach mit Lösemittel (z.B. Aceton oder Ethanol) durchgeschüttelt, wobei man jedes Mal zwischendurch im Abzug ausgiebig ablüften lässt. Saugende Materialien kann man durch längeres Einlegen in basische alkoholische Lösung desaktivieren.