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Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!

Entsorgen von Benzylhalogeniden

Benzylchlorid ist krebserzeugend (Kat. 1B). Es darf gemäß der RiSU (I - 3.5.1) an Schulen deshalb nicht verwendet werden. Entsorgen Sie vorhandene Restbestände und verwenden Sie stattdessen Benzylbromid!

Benzylhalogenide können theoretisch als organischer halogenierter Lösemittelabfall entsorgt werden. Es gibt aber folgende praktische Vorbehalte:

Vorhandene Gebinde entsorgen Sie besser als Einzelchemikalie.

Desaktivierungen sind möglich mit Natriumalkoholatlösung. Die ablaufende Reaktion entspricht der Ethersynthese nach Williamson. Die Reaktion ist allerdings bei Raumtemperatur sehr langsam. Lassen Sie die Mischung deshalb mindestens eine Woche lang stehen.

Benetzte Glasgefäße werden am besten mehrfach mit Lösemittel (z.B. Aceton oder Ethanol) durchgeschüttelt, wobei man jedes Mal zwischendurch im Abzug ausgiebig ablüften lässt. Saugende Materialien kann man durch längeres Einlegen in basische alkoholische Lösung desaktivieren.