Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!
Entsorgen von Natrium und Lithium
Die beiden Metalle werden portionsweise in überschüssiges Ethanol (Brennspiritus) eingetragen. Beachten Sie, dass sich die Reaktionsmischung dabei erwärmt!
- Führen Sie die Desaktivierung wegen der Wasserstoffentwicklung im Abzug durch!
- Wenn Sie zu viel Metall auf einmal in den Alkohol geben, kann das Lösemittel aufsieden und zusammen mit dem Metall übersprudeln. Kommt das Metall dabei in Kontakt mit Wasser (z.B. in einem in der Nähe befindlichen Ausguss) kann das zur Zündung führen. Stellen Sie Ihr Reaktionsgefäß deshalb in ein zweites (Sicherheits-)Gefäß! (Plastikschale)
- Es ist wichtig, dass der Alkohol stets überschüssig bleibt. Nur so bleibt die Mischung dünnflüssig. Bei zu wenig Alkohol bewirkt ausfallendes Natriumalkoholat ein sirupöses Eindicken der Mischung. Noch vorhandenes reaktionsfähiges Metall wird dann nicht mehr ausreichend gekühlt und kann sich derart erwärmen, dass es zur Explosion kommt, weil das Metall die entwickelte Knallgasmischung zündet.
- Kühlen Sie das Reaktionsgemisch nicht von außen mit Wasser! Im Falle eines Gefäßbruchs wären die Folgen verheerend! Eine milde Erwärmung ist nicht schlimm sondern im Gegenteil eher vorteilhaft, weil die erwärmte Mischung dadurch eher dünnflüssig bleibt.
- Die Reaktion erfordert ständige Anwesenheit bis zur vollständigen Abreaktion. Rechnen Sie damit, dass es unerwartet lange dauert, bis sich auch die letzten Restchen des Metalls aufgelöst haben.
Überlegen Sie, ob sie die entstandene Alkoholatlösung nicht zur Neutralisation organischer Säuren nutzen wollen, anstatt diese, wie in der RiSU empfohlen, in den Ausguss zu entsorgen. Füllen Sie zu diesem Zweck in eine ausgediente Chemikalienflasche um. Vorschlag für eine Beschriftung: "In Ethanol aufgelöstes Natrium - zur Abfallneutralisation". Etikettieren Sie mit dem Flammenpiktogramm (GHS 02).
Bedenken Sie, dass organische Chemikalienabfälle häufig eher sauer als basisch sind und ein organischer Abfall, der basisch reagiert, zur Neutralisation also noch einen Wert hat.