Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!
Entsorgen von Wasserstoffperoxid
Gemäß der RiSU (III-2.6.1) soll Wasserstoffperoxid mit Natriumthiosulfat reduziert werden:
In eine saure Natriumthiosulfat-Lösung eintragen und reduzieren. Auf vollständigen Umsatz mit Peroxid-Teststäbchen prüfen. Lösung in den Ausguss geben.
Die Umweltbelastung von Wasserstoffperoxid ist nicht größer als die vom Vollwaschmitteln oder Rohrreinigern, die ebenfalls Oxidationsmittel enthalten. Die vorgeschlagene Desaktivierung - sogar unter Endpunktskontrolle mit Teststäbchen erscheint deshalb nicht so richtig notwendig. Wasserstoffperoxid ist in die Wassergefährdungsklasse 1 eingestuft, weshalb es auch nach "RiSU-Logik" ohne Vorbehandlung ins Abwasser entsorgt werden können sollte.
Mein Rat:
- Überlegen Sie, ob die Peroxidlösung nicht doch noch für irgendeinen Zweck taugt. In gefahrloser Verdünnung lassen sich damit z.B. Permanganat oder Hydrazin desaktivieren.
- Wenn Sie es in den Ausguss entsorgen wollen, verdünnen Sie vorher mit reichlich Wasser und spülen Sie mit reichlich Wasser nach. Der Grund ist, dass hoch konzentriertes Wasserstoffperoxid mit diversen Stoffen sehr heftig zu reagieren vermag.