Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!
Entsorgen von Aluminiumphosphid
Gemäß der RiSU (III-2.6.1) soll Aluminiumphosphid mit Wasser desaktiviert werden:
Mit Feuchtigkeit entsteht allmählich giftiger Phosphorwasserstoff (Phosphin). Im Abzug mit Wasser vorsichtig umsetzen; evtl. freiwerdende Gase verbrennen. Lösung in den Ausguss geben.
Diese Angaben befremden aus folgendem Grund:
- Sofern die Substanz auch nur teilweise noch aktiv ist, entsteht bei Kontakt mit Wasser auf jeden Fall und also nicht nur "evtl." brennbares (und giftiges) Gas.
- Im Sicherheitsdatenblatt wird ausdrücklich vor dem Versetzen mit Wasser gewarnt und stattdessen die unbehandelte Entsorgung als Einzelchemikalie unter der Abfallschlüsselnummer: "061301" empfohlen.
Mein Rat:
- Da es sich um ein Pflanzenschutzmittel handelt, prüfen Sie, ob es sich noch als solches sinnvoll einsetzen und verbrauchen lässt.
- Desaktivieren Sie nur kleine Restmengen nach Anleitung der RiSU mit Wasser. Halten Sie dabei den Frontschieber des Abzugs so weit wie möglich geschlossen. Setzen Sie sich auf einen Laborhocker. Ihre Oberarme befinden sich dadurch tiefer, was ein weiteres Schließen des Frontschiebers ermöglicht. Stellen Sie das Reaktionsgefäß möglichst dicht an die Schachtöffnung des Abzugs, allerdings nur so weit entfernt vom Frontschieber, dass Sie sie noch sicher greifen können.
- Entsorgen Sie gefüllte Gebinde als Einzelchemikalie.