Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!
Entsorgen von Pikrinsäure
Pikrinsäure ist in trockenem Zustand explosionsfähig. Mit Wasser angefeuchtet ("phlegmatisiert") gibt es keinerlei Explosionsgefahr.
Pikrinsäure ist an den Schulen früher verwendet worden, bis es um 2010 herum zum medialen Aufreger wurde, weil es offenbar manchen Lehrkräften nicht geläufig war, dass Pikrinsäure in trockenem Zusatand sehr explosiv ist, bzw. die sich um die langsam austrocknenden Vorratsflaschen nicht gekümmert haben. In der Folge sind zahllose Spezialkommandos in Schulen aufgekreuzt, um kleine Pikrinsäurefläschchen in Schulgärten zu verbringen und mittels danebengelegter ferngezündeter Granate für immer verschwinden zu lassen.
Gemäß I - 3.5.3 der RiSU darf Pikrinsäure an Schulen nicht mehr aufbewahrt werden.
Trockene Pikrinsäure wird durch Anfeuchten wieder harmlos. Trivial ist das nicht, denn auch in die Gewindegänge des Flaschenverschlusses hineingelangte Pikrinsäure kann austrocknen, weshalb allein das unbedachte Öffnen einer Flasche mit eingetrockneter Pikrinsäure zur Zündung führen kann. Berliner Lehrkräfte sind gemäß Fachbrief Nr. 6 der Berliner Senatsverwaltung nicht mehr befugt, trockene Pikrinsäure zu behandeln oder selbst zu entsorgen. Vielmehr ist dazu das Landeskriminalamt zu verständigen.