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Die wichtigsten Regeln des Gefahrstoffrechts
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Überblick
In der Gefahrstoffverordnung ist festgelegt, dass der "Ausschuss für Gefahrstoffe" einzurichten ist und dieser als eine Art Expertengruppe der Bundesregierung zuarbeitet, indem er "Technische Regeln Gefahrstoffe" entwirft und pflegt. Werden diese Regeln vom zuständigen Minister für Arbeit unterschrieben und danach im Bundesanzeiger veröffentlich, so erhalten sie Rechtskraft. Sie gelten demzufolge nur in Deutschland. Ein paar TRGSsen werden hier vorgestellt.
Parallel dazu gibt die DGUV eine Vielzahl an Vorschriften, Regeln und Informationsschriften heraus, die unmittelbar, also ohne vorherige Genehmigung durch die Bundesregierung ihre Wirkung entfalten. Einige davon betreffen direkt die Arbeit an der Schule.
Ein Sonderfall sind die Laborrichtlinien, die auf den Regelteil verkürzt als TRGS 526 und nur von der DGUV in der um viele nützliche Erläuterungen bereicherten Langfassung herausgegeben werden. Diese Laborrichtlinien gelten zwar rechtlich nicht für Schulen, aber sie enthalten eine Fülle von sehr konkreten und auch für den Schulbetrieb sinnvolle Maßnahmen zum sicheren Experimentieren!