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DGUV Information 213-850: Sicheres Arbeiten in Laboratorien
Bedeutung
Die Schrift "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" ("Laborrichtlinien") beschreibt den Stand der Technik für den laboratoriumstypischen Umgang mit Gefahrstoffen und ist deshalb für das chemische Experimentieren in der Schule ein überaus nützlicher Ratgeber.
Anders als z.B. in der Gefahrstoffverordnung werden hier ganz konkrete Hinweise zum labortypischen chemischen Experimentieren gegeben, was schon an den Kapitelüberschriften wie z.B. "Verbindungen und Stopfen" oder "Gasbrenner" deutlich wird. Zum Teil sind die Hinweise sogar mit Bildmaterial untermauert. Sie müssen die Schrift nicht gleich beim ersten Mal von vorn bis hinten durcharbeiten, sondern können sich kreuz und quer den Kapiteln zuwenden, die gerade für Sie von Belang sind.
Allerdings fallen Schulen nicht unter den rechtlichen Geltungsbereich der "Laborrichtlinien", weshalb Sie z.B. die dort gegebenen Hinweise zu Betriebsanweisungen nicht auf Ihren Schulbetrieb übertragen können, sondern sich an die RiSU halten müssen.
Historie
Sollten Sie in Ihren Unterlagen Broschüren mit den Titel:
- ZH 1/119 Richtlinien für Laboratorien
- GUV 16.17 Richtlinien für Laboratorien
- GUV 16.17 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz für Laboratorien
- GUV-R 120 GUV-Regel Laboratorien
vorfinden, so fassen Sie sich ein Herz und schmeißen das alles in den Müll, denn es handelt sich dabei ausnahmslos um längst nicht mehr gültige Versionen der "Laborrichtlinien".