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Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
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Die RiSU ist das Produkt eines komplexen Zusammenwirkens zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Deutschen gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Die Zusammenhänge in Kurzform:
- Bis 2010 hat die DGUV (zusammen mit der BG-RCI) die Regelungen zum sicheren Arbeiten im Chemieunterricht allein getroffen und in der Schrift Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen publiziert. Die KMK hat den Text 1:1 in die RiSU übernommen und in eigener Regie lediglich Texte für andere Fächer hinzugefügt, für die die RiSU ebenfalls gilt. Auch damals gab es parallel dazu die "Stoffliste", die eine schnelle Information zum Beispiel darüber bietet, ob eine Chemikalie im Unterricht verwendet werden darf, ob Schüler*innen damit experimentieren dürfen und wenn ja, ab welcher Altersstufe.
- Seit 2010 aktualisiert die DGUV aber ihre Regelungen nicht mehr - zieht sie aber auch nicht zurück, was zu der grotesken Situation geführt hat, dass die KMK den Text in eigener Regie weiterentwickelt hat, der alte, inzwischen vollkommen unbrauchbare Text aber immer noch als Phantom - formal gleichberechtigt - im Raum steht. Im Auftrag der DGUV betreut die BG-RCI aber weiterhin die Stoffliste, die sie im DEGINTU-Portal mit tagesaktueller Aktualisierung (!) zur Verfügung stellt. Die DGUV steuert mit der Schrift Stoffliste zur DGUV Regel 113-018 "Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen" Deckblatt und Erläuterungen bei und hat keinerlei Skrupel, im Titel dieser Schrift stoisch weiterhin auf ihre komplett veraltete Regel zu verweisen. Anwenderfreundlichkeit geht anders!
Die RiSU ist für das Fach Chemie die wichtigste Regelung zum sicheren Arbeiten an der Schule. Wer sich an die RiSU hält, arbeitet schon weitgehend rechtssicher. Aber nicht alles ist in der RiSU geregelt. Es fehlen zum Beispiel weitestgehend Regelungen zur Arbeitshygiene. Dort, wo die RiSU nichts regelt, gelten dann andere Vorschriften. Das ist der Grund, weshalb in diesem Webangebot der komplette rechtliche Rahmen zum Umgang mit Gefahrstoffen erläutert ist. An dieser Stelle erhalten Sie einige Hinweise zur RiSU.