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Rechtsgrundlagen für Gefahrstoffe
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Das Gefahrstoffrecht besteht im Grunde aus drei Säulen:
- Einstufung
Es muss geregelt sein, dass niemand eine gefährliche Chemikalien in den Verkehr bringen darf, ohne zuvor das von der Chemikalie ausgehende Gefährdungspotential umfänglich zu recherchieren. Die "Top-Level"-Vorschrift dazu ist für Deutschland die REACH-Verordnung. - Kennzeichnung
Es muss geregelt sein, in welcher Weise das ermittelte Gefahrenpotential zu beschreiben und auf dem Flaschenetikett wiederzugeben ist. Die "Top-Level"-Vorschrift dazu ist für Deutschland die CLP-Verordnung. - Umgang
Es muss geregelt sein, welche Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit einer Chemikalie in Abhängigkeit vom Gefahrenpotential zu treffen sind. Die "Top-Level"-Vorschrift dazu ist für Deutschland die Gefahrstoffverordnung.