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Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Globally Harmonized System (GHS)

Geltungsbereich

Das GHS ist ein "weltweit" vereinheitlichtes System zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen. "Weltweit" ist ein bisschen übertrieben, denn viele Länder haben noch gar keine Aktivitäten unternommen, das GHS zu implementieren, darunter fast der gesamte afrikanische Kontinent. Immerhin sind aber die meisten Industrienationen vertreten.

Im GHS werden die durch Gefahrstoffe bedingten Gefährdungen in 28 "Gefahrenklassen" unterteilt. Innerhalb einer Gefahrenklasse gibt es in der Regel Abstufungen hinsichtlich der Stärke des jeweiligen Gefährdungspotentials, die mit Zahlen durchnummeriert und in den weitaus meisten Fällen "Kategorien" genannt werden. Gibt es keine Abstufungen, dann enthält die betreffende Gefahrenklasse nur genau eine Kategorie, in diesem Fall die "Kategorie 1". Aus der Zuweisung der Kategorie einer Gefahrenklasse ergibt sich unmittelbar die Kennzeichnung des Gefahrstoffs hinsichtlich des entsprechenden Gefahrenpotentials. Die Zusammenhänge lassen sich sehr schön einem GHS-Plakat entnehmen.

Piktogramme

Das auffälligste Element der GHS-Kennzeichnung sind die Piktogramme. Statt der "amtlichen" Definition ihrer Bedeutung finden Sie nachfolgend wo nötig eine Beschreibung:

 

PiktogrammCodierungBedeutung
Piktogramm ExplosionsgefahrGHS01Explosionsfähige Chemikalien
Piktogramm Entzündbarkeit GHS02Mehr oder weniger leicht entzündliche Chemikalien. Für den Laborgebrauch ist die Warnung etwas zu inflationär, denn auch Substanzen, die sich erst deutlich oberhalb Raumtemperatur entzünden lassen, werden mit diesem Piktogramm gekennzeichnet. Sie werden also einige Mühe damit haben, z.B. Eisessig anzuzünden, aber bedenken Sie, dass die Piktogramme nicht nur für die Schule gemacht sind und ein großer Tank voll Essigsäure natürlich ein erhebliches Gefahrenpotential darstellt, falls er sich auf eine kritische Temperatur (d.h. auf eine Temperatur oberhalb des Flammpunktes) erwärmen sollte. Hinweise auf das Ausmaß der Gefährdung müssen Sie dem Kleingedruckten entnehmen: Finden Sie dort (d.h. bei den H-Sätzen) die Worte "leicht entzündbar" oder sogar "extrem entzündbar", handelt es sich um eine bei Raumtemperatur entzündbare Substanz. Bei Flüssigkeiten kommt in diesem Fall als zweite Gefahr hinzu, dass deren Dämpfe mit der Luft bei Raumtemperatur explosionsfähige Gasgemische bilden können und also das z.B. in einem verschlossenen Raum offen abgestellte Gefäß eine Explosion verursachen kann, wenn z.B. der Lichtschalter betätigt wird.
Piktogramm brandfördernd GHS03Es handelt sich um die Warnung vor Oxidationsmitteln, die je nach ihrer chemischen Potenz einen Brand verstärken oder durch den bloßen Kontakt mit brennbarem Material sogar auslösen können. Ein spektakulärer Demonstrationsversuch ist der sich spontan entzündende Latex- oder Nitril-Einmalhandschuh, nachdem in ihn etwas rauchende Salpetersäure gegossen wurde (Stativ, Abzug, mit Wasser gefüllte Schale unterstellen).
Piktogramm DruckgaseGHS04 Warnung vor Druckgasen. Was passieren kann, sieht man sich am besten in kursierenden (Hasardeur-)Videos an, die Sie bitte keineswegs zu irgendetwas anspornen sollen. Noch mehr davon gibt es im angelsächsischen Raum.
Piktogramm ätzend GHS05Hierunter verbergen sich zwei Gefahren: Ätzende im Sinne einer organisches Gewebe zerstörende Wirkung sowie die Gefahr einer Korrosionswirkung auf Metalle. Es mag ja sein, dass das, was Metalle auflöst, oft auch nicht gut für die Haut ist und umgekehrt, aber das muss nicht in jedem Fall so sein. Es ist wohl der Historie geschuldet, dass man hier keine separaten Piktogramme geschaffen hat. Sofern Sie Chemikalien in Originalbehältnissen belassen und reguläres Experimentiergerät benutzen, haben Sie mit Korrosionsproblemen eher nichts zu tun. Auch hier ist aber der technische Aspekt bedeutsam, weshalb korrosive Chemikalien z.B. in Stahlfässern nichts zu suchen haben. Welche der beiden Gefahren vorliegt, müssen Sie auch hier wieder dem "Kleingedruckten", also den H-Sätzen entnehmen.
Piktogramm Giftstoffe GHS06Der Totenkopf ist nur noch für die akute Toxizität zuständig. Früher war das mal anders. Da wurde mit dem Totenkopf z.B. auch vor krebserzeugendem Potential gewarnt.
Piktogramm Ausrufezeichen GHS07Das Ausrufezeichen warnt vor minderschweren Gefahren. Das kann eine Hautreizwirkung, ein Hautallergiepotential oder ein schwächeres Giftpotential sein.
Piktogramm GesundheitsgefahrGHS08Mit diesem Piktogramm wird vor folgenden Gefährdungen gewarnt:
  • Erkrankungen, die mit schwerem Leiden verbunden sind und die das Leben stark beeinträchtigen und/oder verkürzen können. Dazu zählt auch die Entwicklung von Allergien oder die Schädigung einzelner Organe – für die Lunge wäre das z.B. eine Asthmaerkrankung.
  • Ein krebserzeugendes oder erbgutveränderndes Risiko oder die Gefahr, zeugungsunfähig zu werden oder missgebildete Kinder zur Welt zu bringen.
  • Niedrig siedende Kohlenwasserstoffe, z.B. Lampenöl, die beim Verschlucken leicht und mit oft tödlichen Folgen in die Lunge eindringen.
Piktogramm Gesundheitsgefahren GHS09Warnung vor Umweltgefahren. Das können Gewässerschädigungen oder Schädigungen der stratosphärischen Ozonschicht sein.

H-/P-Sätze

Die Piktogramme dienen lediglich als Eyecatcher. Die genaue verbale Beschreibung des Gefahrenpotentials erfolgt durch die H-Sätze (H = Hazard Statements). Alle H-Sätze haben eine dreistellige Nummer, von denen die erste Ziffer den H-Satz systematisiert. Es bedeuten:

H2xx: Physikalische Gefahren
H3xx: Gesundheitsgefahren
H4xx: Umweltgefahren

In einigen Fällen müssen die H-Sätze konkretisiert werden, sofern entsprechende Erkenntnisse vorliegen. Ist zum Beispiel bekannt, dass ein Stoff die Nieren schädigen kann, so muss der H-Satz 370 ("Schädigt die Organe") in "Schädigt die Nieren" geändert werden.

Die EU hat einige ihrer ehemaligen R-Sätze nicht in das GHS-System hinüberretten können, darf sie aber mit einem auf die EU-Mitgliedsländer beschränkten Geltungsbereich als "Leftovers" wie folgt verwenden lassen:

EUH0xx

Die beiden Ziffern "xx" stammen aus dem vormaligen R-Satz. Beispiel:

Aus "R14 (Reagiert heftig mit Wasser)" ist jetzt "EUH014 (Reagiert heftig mit Wasser)" geworden.

Das GHS ist also selbst bei den teilnehmenden Ländern nicht ganz einheitlich. Vielmehr gibt es nationale Variationen.

Die zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen werden durch P-Sätze beschrieben (P = Precautionary Statements). Auch hier gibt es eine Systematisierung:

P1xx: Allgemeine Hinweise
P2xx: Prävention
P3xx: Maßnahmen bei eingetretener Gefährdung ("Reaktion")
P4xx: Aufbewahrung
P5xx: Entsorgung

Auch die P-Sätze leiten sich direkt aus dem Gefahrenpotential ab. Nicht alle für die betreffende Gefährdung vorgesehenen P-Sätze müssen tatsächlich auf dem Flaschenetikett vorhanden sein. Manche sind nur zwingend für Verbraucherprodukte, andere optional, je nach Verwendungszweck. Es macht zum Beispiel keinen Sinn einen Verbraucher dazu anzuhalten, im Falle eines Brandes ein bestimmtes Löschmittel zu verwenden (P378).

Manche P-Sätze sind nur als Kombination verwendbar. Beispiel:

Aus P301 ("Bei Verschlucken:") und P310 ("Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder ... anrufen.") wird durch die Kombination P301+P310: "Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder ... anrufen."

Die Pünktchen (...) machen deutlich, dass Anbieter in manchen Fällen die Freiheit bzw. die Pflicht haben, Angaben zweckdienlich zu konkretisieren.

Signalwort

Zur Kennzeichnung gehört ein Signalwort. Es gibt nur zwei Signalwörter: "Achtung" und "Gefahr". Mit (fast) jeder Einstufung in eine Kategorie einer Gefahrenklasse ist die Zuordnung eines Signalwortes verbunden. Bei minderschweren Gefährdungen ist es das Wort "Achtung" sonst das Wort "Gefahr". Gibt es für die Gefährdungseinstufungen auch nur eine Zuordnung, die das Signalwort "Gefahr" erfordert, so erscheint das Signalwort "Gefahr" auf dem Etikett. Nur wenn alle Gefährdungen lediglich das Signalwort "Achtung" nach sich ziehen, bleibt es auch auf dem Etikett bei dem Signalwort "Achtung"

CLP-Verordnung

Im Regelfall ist es so, dass jede Nation, die das GHS anwenden will, es auch selbst implementieren muss. Für die Mitgliedsländer der Europäischen Union hat sich die EU dazwischengeschaltet, um das GHS für alle Mitgliedsländer einheitlich umzusetzen. Sie hat dazu die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) erlassen. Die CLP-Verordnung regelt also die Umsetzung des GHS einheitlich für die EU-Mitgliedsländer. Die Verordnung hat in den EU-Mitgliedsländern ohne deren Zutun unmittelbare Rechtskraft. Die Verordnung wurde 2009 erlassen. Sämtliche Übergangsfristen sind abgelaufen, d.h. die vorherige EU-Kennzeichnung darf nicht mehr verwendet werden.

Sorgen Sie dafür, dass sich in Ihrem Wirkungsbereich keine Chemikalien mit alter Kennzeichnung befinden! Ganz besonders betrifft das Chemikalienflaschen, mit denen Schüler in Kontakt kommen! Zum Ausbildungsauftrag der Schule gehört auch die Einführung in die Kennzeichnungssystematik. Das kann nur und muss deshalb anhand aktuell korrekt gekennzeichneter Chemikaliengebinde erfolgen!

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