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Gefährdungsbeurteilung

Wenn bei einem Experiment Gefahrstoffe in relevanter Menge verwendet werden (also nicht z.B. nur das Verwenden eines lösemittelhaltigen Klebstoffes bei Bastelarbeiten), muss eine Gefährdungsbeurteilung angefertigt werden. Die RiSU stellt dafür in Kap. III - 2.4.3 ein Musterformular zur Verfügung, welches vom Bildungsministerium in NRW auch als online ausfüllbares Formular angeboten wird. Die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ableitenden Festlegungen sind minimalistisch und können im Wesentlichen durch das Setzen von ein paar Häkchen erledigt werden.

Die Auswahl der "richtigen" Häkchen hat freilich nach den in Kap. III - 2.4.2 der RiSU festgelegten und vom Gefahrenpotential abhängigen Regeln zu erfolgen. In der Praxis bedeutet das, dass für jeden beteiligten Gefahrstoff die auf dem Etikett abgedruckten Piktogramme und H-Sätze mit allen in Kap. III - 2.4.2 der RiSU aufgeführten Tabellen abgeglichen werden müssen.

Erheblich komfortabler lassen sich die geforderten Gefährdungsbeurteilungen mit einer Software zur Verwaltung von Chemikalien erstellen, weil Sie dort nur die für den Versuch eingesetzten oder erzeugten Chemikalien eingeben müssen und die Software daraufhin den genannten Abgleich mit den RiSU-Anforderungen selbständig und blitzschnell übernimmt und so automatisch den Rohbau einer Gefährdungsbeurteilung erstellt. Je nach Anbieter kann man sich dabei entscheiden, ob man diesen Rohbau der Einfachheit halber gleich zum Endergebnis erklärt oder ob man die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung ernster nimmt und sie arbeitsplatzbezogen und bedarfsgerecht detaillierter und damit auch brauchbarer machen will.

Bitte behalten Sie im Auge, dass Sie jede selbst verwendete Betriebsanweisung auch selbst zu verantworten (und deshalb zu unterschreiben haben). Das gilt insbesondere auch dann, wenn Sie Softwaretemplate übernehmen!