Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!
Feste organische Abfälle
Nach dem Kategorisierungssystem der RiSU handelt es sich um die Abfallkategorie "B2". Die Vorgaben empfinde ich als unklar:
- Einerseits ist von dem - also dem einen Entsorgungsgefäß die Rede, welches gemäß den RiSU-Vorgaben (III 2.6.1) in sehr allgemeiner Weise zu beschriften ist.
- Andererseits sind die organischen Feststoffe "getrennt, in geeigneten Behältern (zu) verpacken (z. B. Originalbehälter)". Das klingt eher so, als solle jeder Stoff einzeln der Entsorgung zugeführt werden, also als Einzelchemikalie, die man dann ja auch exakt kennzeichnen kann, bzw. die im Originalgebinde ja schon exakt gekennzeichnet ist. Gilt das aber auch für die 100 g verdorbene Substanz als Restinhalt einer 1 kg-Glasflasche? Die nach dem Bruttogewicht (Inhalt + Behältnis) berechneten Entsorgungskosten drohen, ins Uferlose zu wachsen!
Mein Rat:
- Halten Sie sich an Vorgaben Ihres Entsorgers!
- Schließen Sie aus, dass Feststoffe zusammengegeben werden, die miteinander reagieren können! Da das reaktionsvermittelnde Lösemittel fehlt, können solche Mischungen mit heimtückischer Verzögerung zu Zündungen führen!
- Klären Sie mit Ihrem Entsorger, ob - und wenn ja: In welcher Menge organische Feststoffe auch in den Abfall für flüssige organische Stoffe gegeben werden können. Heimtückische Reaktionsverzögerungen sind hier weniger wahrscheinlich oder wenigstens von geringerer Dauer. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Reaktionen möglich sind, so geben Sie immer nur kleine Mengen auf ein Mal in den Behälter für flüssige organische Abfälle und verteilen Sie die Entsorgung auf mehrere Tage! Umrühren, z.B. mit einem Glasstab ist ebenfalls eine gute Idee, denn es mindert die Gefahr, dass nicht ausreagierte Feststoffe sich am Boden des Sammelgefäßes ansammeln.