Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss!
Sicherheitsdatenblätter
Wer mit Gefahrstoffen umgeht, hat sich zuvor über deren Gefährdungseigenschaften zu informieren. (§6 Gefahrstoffverordnung). Dazu sind die Sicherheitsdatenblätter heranzuziehen (ebenda).
Es ist also einerlei, ob man die Sicherheitsdatenblätter als Information schätzt, oder ob man lieber die - im übrigen sehr gute - GESTIS-Stoffdatenbank nutzt:
Die Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Gefahrstoffe sind in aktueller Form vorzuhalten!
Immerhin nutzen auch Aufsichtsbehörden inzwischen das Internet und haben deshalb in der Regel eingesehen, dass Internetverbindungen nicht andauernd versagen, weshalb die Datenblätter nicht mehr unbedingt in Papierform in Ordnern abgeheftet werden müssen, sondern auch online verwaltet werden können. Recherchiert muss es aber schon sein - also zu sagen, dass man bei Bedarf ja schnell beim Hersteller auf dessen Internetseiten das Sicherheitsdatenblatt herunterladen könne, funktioniert nicht.
Sicherheitsdatenblätter aller Hersteller haben den stets gleichen Aufbau:
Abschnitt 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und des Unternehmens
Abschnitt 2. Mögliche Gefahren
Abschnitt 3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Abschnitt 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
Abschnitt 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Abschnitt 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Abschnitt 7. Handhabung und Lagerung
Abschnitt 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
Abschnitt 9. Physikalische und chemische Eigenschaften
Abschnitt 10. Stabilität und Reaktivität
Abschnitt 11. Toxikologische Angaben
Abschnitt 12. Umweltbezogene Angaben
Abschnitt 13. Hinweise zur Entsorgung
Abschnitt 14. Angaben zum Transport
Abschnitt 15. Rechtsvorschriften
Abschnitt 16. Sonstige Angaben
Alle namhaften Chemikalienlieferanten stellen in ihrem WEB-Auftritt einen freien Zugang für die von ihnen vertriebenen Chemikalien die Sicherheitsdatenblätter bereit. In aller Regel haben bereits die Homepages eine Suchleiste, in die man die betreffende Chemikalie eingaben kann. Meist findet man schon auf der Ergebnisseite der Suchanfrage einen Link zum Sicherheitsdatenblatt, welches man dann als pdf-Datei herunterladen kann. Einmal mehr empfiehlt es sich, zur Verwaltung der schulischen Chemikaliensammlung ein speziell für die schulischen Belange zugeschnittenes Chemikalienverwaltungsprogramm zu verwenden, in das die Sicherheitsdatenblätter integriert werden können.
Puristen verlangen, dass grundsätzlich das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers zu verwenden ist, von dem Sie die betreffende Chemikalie bezogen haben. Wenn Sie eine bestimmte Chemikalie nunmehr von einem anderen Hersteller beziehen, müssen Sie demnach auch das Sicherheitsdatenblatt austauschen. Dahinter steckt natürlich die Frage der Verantwortlichkeit für die gelieferten Informationen. Aus der Sicht des Anwenders erschließt sich das für reine Chemikalien nicht so richtig. Ich halte jedenfalls eine Auseinandersetzung mit dem Sicherheitsdatenblatt irgendeines Herstellers für wichtiger als das Abheften des immer passenden Sicherheitsdatenblattes. Wer bereit ist, sich immer mit dem passenden Sicherheitsdatenblatt auseinanderzusetzen handelt natürlich top und rechtlich unangreifbar.
Ob Sie die Sicherheitsdatenblätter nutzen oder nicht: Sie sollten sich unbedingt auch die GESTIS-Stoffdatenbank ansehen.