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Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!

Betriebsmittelabfälle

Betriebsmittelabfälle sind Abfälle, die für sich genommen keinen gefährlichen Abfall darstellen, durch nicht abwaschbaren Kontakt mit Chemikalien aber zu einem gefährlichen Abfall geworden sind. Beispiele:

Nicht jedes verwendete Filterpapier muss als Sonderabfall entsorgt werden. Umgekehrt ist es kein Unglück, wenn ein Filterpapier als Betriebsmittelabfall entsorgt wird, obwohl es auch als "Hausmüll" keinen Schaden angerichtet hätte, weshalb einer generellen Entsorgung von gebrauchten Filterpapieren als Betriebsmittelabfall nichts im Wege steht. Eine solch generelle Regelung verschafft Handlungssicherheit und ist in diesem Fall ohne Nachteile praktizierbar, weil die Filterpapiere das Abfallvolumen nicht signifikant erhöhen. Anders bei Abfällen, die mehr Volumen oder Gewicht mit sich bringen.

Beispiel:
Schutzhandschuhe sollten im Normalfall nicht so lange getragen werden, bis sie als Sondermüll entsorgt werden müssen. Bei einer besonders starken Kontamination kann es aber sinnvoll sein, sie als gefährlichen Abfall zu entsorgen.