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Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss!

Dokumentation von Unfällen

Kostenträger ist die Deutsche gesetzliche Unvallversicherung (DGUV). Verständlicherweise mag sich die DGUV keine Verletzungen unterjubeln lassen, die nicht unter ihren Versicherungsschutz fallen, also z.B. privat erlittene Unfälle. Alle versicherten Unfälle müssen deshalb dokumentiert werden. Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:

Nach der DGUV Information 202-059 ist es nicht notwendig, dass ärztlich behandelte Unfälle zusätzlich auch im Verbandbuch dokumentiert werden sollen oder dass umgekehrt auch bei Bagatellfällen vom Arbeitgeber die Ausfertigung einer Unfallanzeige verlangt wird. Andererseits ist ein solches Vorgehen nicht rechtswidrig. Halten Sie sich an die eingespielten Vorgehensweisen an Ihrer Arbeitsstelle! Viel wichtiger ist, dass es alle Verletzungen überhaupt dokumentiert werden. Dabei hilft vielleicht ein entsprechender Aufkleber (DGUV Information 202-004), den man am Erste-Hilfe-Schrank oder auf dem Erste-Hilfe-Kasten anbringt.

Oft weniger bekannt ist, dass auch Wegeunfälle mit versichert sind, also z.B. wenn Schüler oder Lehrkräfte bei Glatteis auf dem Schulweg ausrutschen oder in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Schüler wissen das in der Regel nicht, weshalb Sie Ihre Schüler*innen und deren Eltern regelmäßig darüber belehren müssen, erlittene Wegeunfälle sofort zu melden.