Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss!
Dokumentation von Unfällen
Kostenträger ist die Deutsche gesetzliche Unvallversicherung (DGUV). Verständlicherweise mag sich die DGUV keine Verletzungen unterjubeln lassen, die nicht unter ihren Versicherungsschutz fallen, also z.B. privat erlittene Unfälle. Alle versicherten Unfälle müssen deshalb dokumentiert werden. Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:
- Verletzungen, die "mit Bordmitteln" behandelt werden, und für die also kein Arzt in Anspruch genommen wird, sind im Verbandbuch zu dokumentieren. Falls später doch ein Arzt in Anspruch genommen werden muss (z.B. weil eine Schnittwunde sich entzündet), dient der Eintrag als Nachweis, dass die Verletzung unter den Versicherungsschutz fällt. Statt eines Verbandbuchs kann auch ein Meldeblock verwendet werden.
- Bei einer ärztlichen Behandlung muss eine Unfallanzeige ausgefertigt werden. Damit wird das Unfallgeschehen inklusive einer Schilderung des Hergangs protokolliert. Die Unfallanzeige dient der Unfallkasse einerseits als Nachweis, dass der Unfall bei einer versicherten Tätigkeit geschah. Andererseits versucht die Unfallkasse aus der Schilderung des Hergangs auch Rückschlüsse zu ziehen, ob bei der Tätigkeit erforderliche Sicherheitsmaßnahmen eingehalten wurden, also ob z.B. im Falle einer Augenverletzung eine Schutzbrille getragen wurde und warum gfls. trotz der Schutzbrille Chemikalien ins Auge gelangt sind. Auch der Betrieb, also ihre Schule dokumentiert behandlungspflichtige Unfälle. Erkundigen Sie sich deshalb, wohin Sie die Unfallanzeige zu schicken haben und ob Sie dazu ev. gleich mehrere Ausfertigungen machen sollen.
Nach der DGUV Information 202-059 ist es nicht notwendig, dass ärztlich behandelte Unfälle zusätzlich auch im Verbandbuch dokumentiert werden sollen oder dass umgekehrt auch bei Bagatellfällen vom Arbeitgeber die Ausfertigung einer Unfallanzeige verlangt wird. Andererseits ist ein solches Vorgehen nicht rechtswidrig. Halten Sie sich an die eingespielten Vorgehensweisen an Ihrer Arbeitsstelle! Viel wichtiger ist, dass es alle Verletzungen überhaupt dokumentiert werden. Dabei hilft vielleicht ein entsprechender Aufkleber (DGUV Information 202-004), den man am Erste-Hilfe-Schrank oder auf dem Erste-Hilfe-Kasten anbringt.
Oft weniger bekannt ist, dass auch Wegeunfälle mit versichert sind, also z.B. wenn Schüler oder Lehrkräfte bei Glatteis auf dem Schulweg ausrutschen oder in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Schüler wissen das in der Regel nicht, weshalb Sie Ihre Schüler*innen und deren Eltern regelmäßig darüber belehren müssen, erlittene Wegeunfälle sofort zu melden.