Welchen Notendurchschnitt brauche ich für meine Chemieausbildung?
Die Frage "Welche Abiturnote brauche ich, um an meiner Wunschuni zugelassen zu werden?" ist so verständlich wie unsinnig! Der Numerus Clausus (NC) ist immer das Ergebnis eines Zulassungsverfahrens, niemals aber dessen Voraussetzung. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang werden die Bewerber in einer Rangfolge aufgereiht und gemäß ihrer Rangfolge zugelassen. Die Note des letzten zugelassenen Bewerbers ergibt den NC des aktuellen Zulassungsverfahrens. Gibt es so wenig Bewerber, dass alle zugelassen werden können, dann gibt es für das aktuelle Zulassungsverfahren gar keinen NC, obwohl es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt.
Man kann also allenfalls recherchieren, wie der NC in der Wunschuniversität in der Vergangenheit war. Oft schwankt der NC über die Jahre recht stark, so dass als Prognose nicht viel mehr als Aussagen wie: "Meist eine '2' vor dem Komma", oder "immer unter 2,0" getroffen werden können.
Die Dinge können sogar noch komplizierter sein, z.B. in dem gemäß den landesrechtlichen Hochschulzugangsgesetzen einige Studierende "vorab" zugelassen werden können (z.B. "Härtefälle"), dann ein festgelegter Prozentsatz nach Abiturnote und wiederum ein festgelegter Prozentsatz nach Wartezeit zugelassen wird. Für den verbleibenden Rest definiert die Hochschule die Zulassungskriterien selbst ("Hochschulquote"), wobei sie aber gehalten ist, die Abiturnote weiterhin als bestimmendes Element zu behalten. Sie kann aber die Zulassung z.B. von Auswahlgesprächen abhängig machen oder die Abiturnote um einen gewissen Bonus korrigieren, wenn in der Kursphase des Gymnasiums aus Sicht der Universität für das betreffende Fach geeignete Fächer gewählt und mit einem respektablen Ergebnis abgeschlossen wurden. Der Effekt solcher Korrekturen bewegt sich meist im Nachkommabereich. Geregelt wird diese "Hochschulquote" in Zulassungssatzungen, die aber nicht ganz einfach zu recherchieren sind, weil sie immer wieder geändert werden und einer bestehenden Satzung dann diverse "Änderungssatzungen" aufgepfropft werden, aus denen man sich das, was gerade gilt, mühsam zusammenbasteln muss.
Beruhigend: Chemiestudiengänge sind nicht extrem stark nachgefragt. Oft werden alle Bewerber*innen angenommen und es gibt also gar keinen NC. Und wenn es doch einen NC gibt, so hat dieser meist keinen extrem niedrigen Wert.